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Neues Antragsverfahren für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler

Details
Erstellt: 19. Mai 2021
Zuletzt aktualisiert: 19. Mai 2021

Schülerbeförderung im Kreis RZ / Neues Antragsverfahren OLAV

Liebe Eltern unserer Fahrschülerinnen und Fahrschüler ! 

Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat die aktuellen (Bestands-)Fahrschülerinnen und -Fahrschüler bereits per Post über das neue Antragsverfahren OLAV informiert. 

Ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 wird es das Antragsverfahren für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn am Standort Ratzeburg zentralisiert und es werden alle Schülerinnen und Schüler im HVV-Gebiet auf das E-Ticket umgestellt.

Wer ist berechtigt, eine Fahrkarte über den Kreis zu erhalten?
Schüler*innen öffentlicher allgemeinbildender Schulen der Klasse 1 - 10 können eine Schülerfahrkarte vom Kreis erhalten. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg und ein Schulweg (einfache Entfernung) von mehr als 2 km (Klasse 1-4) bzw. mehr als 4 km (Klasse 5-10) zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulart. Nicht berechtigt sind Schulkinder, die im Schulort wohnen. (Sie können aber den Schulbus auf eigene Kosten nutzen. Die Gemeinde Groß Grönau bezuschusst die Monats-/Jahreskarten. Informationen über das Schulsekretariat)

Was heißt das für Sie/?
Hierzu sind für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 eine neue Schule besuchen oder bisher ihre Fahrkarte über die Kreisverwaltung erhalten haben und weiterhin die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, Anträge online zu stellen.

Ab dem 10. Mai 2021 finden Sie den Onlineantrag auf der Internetseite  www.ticket-olav.de      

Die Anträge sind für das Schuljahr 2021/2022    bis zum 10. Juni 2021    von Ihnen zu stellen.
Für Anträge, die später eintreffen, kann der Erhalt der Fahrkarte zum Schuljahresbeginn nicht sichergestellt werden. 

Nach rechtzeitiger Antragstellung, Bestätigung durch die Schule und Prüfung der Anspruchsberechtigung erhalten Sie während der Sommerferien von der Kreisverwaltung digital einen Bewilligungsbescheid. Die Fahrkarte wird nachfolgend Ihrem Kind zum Schuljahresbeginn in der Schule gegen Abgabe der alten Fahrkarte und eine Unterschrift ausgehändigt.

Kosten?
Die Schülerfahrkarte über den Kreis ist zurzeit laut aktueller Schülerbeförderungssatzung zur nächstgelegenen Schule kostenlos.

Fragen?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten (montags und mittwochs zwischen 9:00 - 11:00 Uhr sowie donnerstags zwischen 14:00 - 16:00 Uhr) unter der Rufnummer 04541 888-288.

Allgemeine Informationen erhalten Sie auch über das Schulsekretariat. 

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